Vorrichtung für den Katastrophenschutz. Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für den Katastrophenschutz gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf die Rettung einer Gruppe von Menschen, die vor den Folgen eines katastrophalen Naturereignisses flieht und in Sicherheit gebracht werden soll. Ereignisse dieser Art treten beispielsweise im Gefolge von Stürmen mit hohen Windgeschwindigkeiten, Überschwemmungen, Wald− und Buschbränden, Erdbeben o.dgl. auf. Neuerdings sind sie häufig die Folge von Klimaänderungen durch Aufheizung der Erdatmosphäre. Die Erfindung bezweckt, den Menschen, welche zufällig oder durch einen im Wesentlichen auf Dauer angelegten Aufenthalt eine zu rettende Gruppe bilden, eine nach außen wirksame Schutzvorrichtung zu bieten, welche ihnen das Überleben während einer begrenzten Zeit nach einem entsprechenden Naturereignis sichert, so lange sie von dessen Folgen bedroht sind.